Am 16. Dezember 2022 wurde die CSRD im Amtsblatt der Europäischen Union als Richtlinie 2022/2464 veröffentlicht. Sie wird die bisher geltende Non-Financial Reporting Directive (NFRD) beziehungsweise CSR-Richtlinie ersetzen. Seit Inkrafttreten am 5. Januar 2023 haben die Mitgliedsstaaten 18 Monate Zeit, um die CSRD in nationales Recht umzusetzen. Die CSRD sieht eine gestaffelte Erstanwendung ab dem Fiskaljahr 2024 vor, beginnend mit «großen, öffentlichen Unternehmen», die nach der NFRD bereits heute berichtspflichtig sind, z. B. Banken und Versicherungen. Mit dem Fiskaljahr 2025 kommen weitere große Unternehmen hinzu, mit dem Fiskaljahr 2026 auch kleine und mittlere Unternehmen, und mit dem Fiskaljahr 2028 schließlich auch Nicht-EU-Unternehmen mit EU-Niederlassungen oder EU-Tochterunternehmen.
Unter dem Namen European Sustainability Reporting Standards bzw. kurz ESRS hat EFRAG am 22. November 2022 den ersten Entwurf (Set 1) sektorübergreifender Standards an die Europäische Kommission übergeben, die dann den Standard in seiner finalen Fassung am 31. Juli 2023 als delegierten Rechtsakt veröffentlicht hat. Zusätzlich zu den sektorübergreifenden Standards wird es sektorspezifische Standards geben, die weitere Informationsanforderungen abhängig von der jeweiligen Geschäftstätigkeit eines Unternehmens definieren.
Unsere Experten unterstützen Versicherungsunternehmen bei allen fachlichen, prozessualen und datentechnischen Fragen und Projekten rund um das ESG-Reporting.