Finanzinstitute sind dazu verpflichtet, eine Vielzahl von Reportingformaten für die Europäische Zentralbank (EZB), die nationalen Aufsichtsbehörden sowie weitere Aufsichtsorgane und -mechanismen zu erstellen. Zur Abdeckung der zahlreichen regulatorischen Meldeanforderungen wird regelmäßig für jeden einzelnen Bericht der gesamte Zyklus der Datenaufbereitung erneut durchlaufen: Datenbeschaffung, Datenprüfung auf sachgerechte Verwendung und Datenimplementierung. Der technische Aufwand für die Zusammenstellung dieser Informationen aus den Banksystemen und für die meldetaugliche Aufbereitung ist immens. Die IT-Umsetzung und der anschließende Regelbetrieb verschlingen erhebliche technische und personelle Ressourcen. Unter der Komplexität des bestehenden Verfahrens leiden die Qualität und die weitere Nutzung der aufwendig generierten Inhalte, da nicht nur bei der Erhebung, sondern auch bei der Aggregation auf Länder- und EZB-Ebene viele Quellen für Inkonsistenzen existieren.
Ein Hauptziel von IReF ist die deutliche Verringerung des Meldeaufwands der Banken im Euroraum bei gleichzeitiger Abdeckung des Informationsbedarfs für das Europäische System der Zentralbanken (ESZB). Grundlegendes Prinzip ist die Einlieferung granularer Meldedaten in ein regulatorisch vorgegebenes Datenmodell, aus dem sich eine Vielzahl von Berichten erzeugen lässt. Die Harmonisierung der Datenerhebung in den einzelnen Ländern und ihren Finanzinstituten durch ein einheitliches Reportingformat führt zur gewünschten Aufwandsreduktion. Konkret soll die Umsetzung von IReF mehrere Probleme im aktuellen aufsichtsrechtlichen Meldewesen lösen:
- verschiedene nationale Datenmodelle, basierend auf heterogenen Wörterbüchern
- unterschiedliche Übertragungsfrequenzen, Zeitpläne und Aggregationsebenen
- Dopplungen und Überschneidungen durch komplexe Berichterstattungspläne und -prozesse
- Abweichungen in der Revisionspolitik und der Herangehensweise an Ausnahmeregelungen und Datenaustauschformate