Mit IReF und BIRD auf dem Weg zum Meldewesen 4.0

Etwa 400.000 Regeln und Datenelemente für das aufsichtliche Meldewesen müssen Institute derzeit individuell anwenden und IT-Lösungen für deren Handhabung entwickeln. Das kostet wertvolle Ressourcen und bringt kaum Steuerungsimpulse. Laut Aufsicht sowie Vertretern der Kreditwirtschaft soll sich dies ändern, wie unter anderem auf dem Bundesbanksymposium 11/2022 erläutert wurde. Der Weg dorthin ist jedoch komplex und vieles noch zu klären, hauptsächlich bezüglich Redundanzen und Standards. Ziel ist das Reportingformat Integrated Reporting Framework (IReF) als Teil einer umfassenderen Datenintegrationsstrategie der Europäischen Union in Richtung eines integrierten Meldesystems für Statistik-, Abwicklungs- und Aufsichtsdaten.

Neues Reportingformat erfordert neue Meldewesenarchitektur

Finanzinstitute sind dazu verpflichtet, eine Vielzahl von Reportingformaten für die Europäische Zentralbank (EZB), die nationalen Aufsichtsbehörden sowie weitere Aufsichtsorgane und -mechanismen zu erstellen. Zur Abdeckung der zahlreichen regulatorischen Meldeanforderungen wird regelmäßig für jeden einzelnen Bericht der gesamte Zyklus der Datenaufbereitung erneut durchlaufen: Datenbeschaffung, Datenprüfung auf sachgerechte Verwendung und Datenimplementierung. Der technische Aufwand für die Zusammenstellung dieser Informationen aus den Banksystemen und für die meldetaugliche Aufbereitung ist immens. Die IT-Umsetzung und der anschließende Regelbetrieb verschlingen erhebliche technische und personelle Ressourcen. Unter der Komplexität des bestehenden Verfahrens leiden die Qualität und die weitere Nutzung der aufwendig generierten Inhalte, da nicht nur bei der Erhebung, sondern auch bei der Aggregation auf Länder- und EZB-Ebene viele Quellen für Inkonsistenzen existieren.

Lösungswege und Potenziale

Ein Hauptziel von IReF ist die deutliche Verringerung des Meldeaufwands der Banken im Euroraum bei gleichzeitiger Abdeckung des Informationsbedarfs für das Europäische System der Zentralbanken (ESZB). Grundlegendes Prinzip ist die Einlieferung granularer Meldedaten in ein regulatorisch vorgegebenes Datenmodell, aus dem sich eine Vielzahl von Berichten erzeugen lässt. Die Harmonisierung der Datenerhebung in den einzelnen Ländern und ihren Finanzinstituten durch ein einheitliches Reportingformat führt zur gewünschten Aufwandsreduktion. Konkret soll die Umsetzung von IReF mehrere Probleme im aktuellen aufsichtsrechtlichen Meldewesen lösen:

  • verschiedene nationale Datenmodelle, basierend auf heterogenen Wörterbüchern
  • unterschiedliche Übertragungsfrequenzen, Zeitpläne und Aggregationsebenen
  • Dopplungen und Überschneidungen durch komplexe Berichterstattungspläne und -prozesse
  • Abweichungen in der Revisionspolitik und der Herangehensweise an Ausnahmeregelungen und Datenaustauschformate

IReF und BIRD – zwei Seiten einer Medaille

Weiterhin soll IReF die Kosteneffizienz im Finanzreporting steigern. Dies wird zum einen durch Skaleneffekte erreicht, zum anderen durch die systematische Anwendung des Prinzips „einmal definieren, einmal melden, einmal regulieren, als ein System agieren“.

Lernkurven und Kompetenzen nutzen

IReF macht eine umfassende Überführung des Datenhaushalts der einzelnen Finanzinstitute in ein regulatorisch vorgegebenes, logisches und schließlich technisches Datenmodell notwendig. Das verlangt weit mehr Umsetzungswissen als das Bereitstellen eines weiteren Berichts durch das Meldewesen. Denn zusätzlich zu den bankfachlichen Inhalten bekommen durch die aufsichtlich verbindlich vorgegebene IReF-Modellierung etliche daten- und prozesstechnisch relevante Aspekte ein deutlich stärkeres Gewicht. Dies betrifft beispielsweise Schlüsselfragen, die Eliminierung von Redundanzen, die Prüfung auf Konsistenz der Lieferinhalte oder das Design von Data-Warehouse-Architekturen. Das hat auch Auswirkungen auf die Zusammensetzung und das Kompetenzprofil des Implementierungsteams. Zusätzlich sollte eine Prüfung auf mögliche Synergieeffekte aus der IReF-Umsetzung erfolgen. Denn: Der Informationsgehalt aus Datensammlung und -aufbereitung bietet Chancen für die bankinternen Berichtsprozesse.

Ziel derzeit Go-live 2027

Derzeit ist von einem Beginn der IReF-Umsetzungsphase ab 2024 auszugehen, Go-live wäre dann 2027. Allerdings stellt der neue Rahmen einen echten Paradigmenwechsel dar, weg von der einzelnen Meldung hin zur Informationsübertragung in einen regulatorisch vorgegebenen Datenhaushalt. Daher ist eine Prüfung der aktuellen Istsituation und die Planung des bevorstehenden Transformationsprozesses bereits heute angezeigt. PPI hat in zahlreichen regulatorischen Projekten technische, bankfachliche sowie Methoden- und Umsetzungskompetenz bewiesen. Unsere Experten stehen Ihnen für Fragen zum IReF-Transformationsprozess jederzeit gern zur Verfügung – sprechen Sie uns an!

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