Versicherer verfügen über sehr heterogene Zielgruppen, dazu gehören alle Altersgruppen und soziale Schichten. Überproportional vertreten sind Menschen mit Beeinträchtigungen – wobei der Anteil dieser Menschen in Deutschland nach Angaben der EU etwa 30 Prozent beträgt. Zu dieser Gruppe zählen zum Beispiel viele ältere Menschen mit verminderten kognitiven Fähigkeiten. Gerade sie sind oft auf die Hilfe von Versicherungen angewiesen und haben ein Recht auf barrierefreien Zugang zu Informationen und Dienstleistungen. Das umfasst nicht nur die Webseiten, sondern auch alle Dokumente, die die Versicherer bereitstellen, wie Antragsformulare, Vertragsunterlagen und Informationsmaterialien.
Die Versicherungsbranche tut sich jedoch auch selbst einen Gefallen mit barrierefreien Angeboten. Denn je mehr Nutzergruppen digitale Angebote nutzen können, desto weniger Aufwand verursachen sie im Kundenservice. Zum Beispiel Kontaktaufnahmen, Anfragen, Schadenmeldungen und Leistungsbearbeitungen lassen sich weitgehend digitalisieren und automatisieren. Auch bei Dokumenten wie Policen und Schadenformularen kann eine barrierefreie Gestaltung den Zugang zu wichtigen Informationen erleichtern und damit den Kundenservice vereinfachen. So werden Ressourcen geschont und Medienbrüche sowie Doppelbearbeitungen vermieden.
Die Versicherungsbranche steht jedoch vor besonderen Herausforderungen bei der Umsetzung der Barrierefreiheit. Schließlich sind viele Versicherungsprodukte und -dienstleistungen komplex und erfordern umfangreiche Informationen und Formulare. Diese Komplexität betrifft nicht nur die Webseiten, sondern auch die Dokumente, die oft komplizierte Antragsformulare oder Vertragsbedingungen enthalten. Deshalb erfordert die Barrierefreiheit in der Versicherungsbranche die Berücksichtigung spezifischer Rahmenbedingungen und aufsichtsrechtlicher Bestimmungen.