Finanzinstitute müssen gegenüber ihren Kunden und auf ihrer Website klar darlegen, ob bzw. wie sie nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principle Adverse Impacts) bei ihren Investitionsentscheidungen sowohl auf Unternehmens- als auch auf Produktebene berücksichtigen. Hat sich ein Institut entschieden, diese nachteiligen Auswirkungen nicht in seine Entscheidungen einzubeziehen, was nur unter bestimmten Voraussetzungen überhaupt möglich ist, muss dies entsprechend begründet sein. Dies ist der sogenannte Comply-or-explain-Ansatz.
Mit dem Inkrafttreten der CSRD wird der Anwenderkreis auf alle Unternehmen ausgeweitet, die nach Art. 8 Abs. 1 der EU-Taxonomie zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind. Alle betroffenen Unternehmen müssen in ihrem Nachhaltigkeitsbericht angeben, wie und in welchem Umfang ihre Geschäftstätigkeit mit als ökologisch nachhaltig klassifizierten Wirtschaftsaktivitäten verbunden ist. Diese Ausweitung des Anwenderkreises beginnt stufenweise ab 2024. Den Anfang machen Unternehmen, die schon unter dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) berichtspflichtig sind. Das sind große, kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften nach HGB, die im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen. Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen, auf die die beiden zuletzt genannten Kriterien zutreffen, fallen ebenfalls unter diese Regelung. Ein großer Teil der Kreditinstitute ist daher spätestens ab 2024 zu Berichten nach CSRD verpflichtet.
Daneben bestehen mehrere weitere (freiwillige) Reportingstandards:
Reporting Standards – PRI
Die Principles for Responsible Investment (PRI) sind eine Investoreninitiative mit dem Ziel, ESG-Faktoren in Investitionsentscheidungen und aktive Beteiligungen einfließen zu lassen. Der Beitritt zum Standard ist für institutionelle Investoren freiwillig.
Reporting Standards – PRB
Die Principles for Responsible Banking (PRB) sind ein freiwilliges Rahmenwerk für ein nachhaltiges Bankensystem und sollen den Beitrag der Institute an der Erreichung der SDGs und dem Pariser Klimaabkommen fördern.
Reporting Standards – TCFD
Die Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) entwickelt Empfehlungen für „freiwillige”, klimabezogene und finanzielle Offenlegungen mit dem Ziel konsistenter, vergleichbarer, verlässlicher, eindeutiger und wirkungsvoller finanzieller Nachhaltigkeitsberichte.
Reporting Standards – GRI
Die Standards der Global Reporting Initiative (GRI) gelten als internationale Best Practices für die Berichterstattung zu ökonomischen, ökologischen und sozialen Auswirkungen. Sie sind modular aufgebaut und fokussieren sich auf die wesentlichen Themen, was den Unternehmen individuelle Gestaltungsmöglichkeiten lässt.