Nachhaltigkeit im Wertpapier­geschäft: Offenlegungs­verordnung und MiFID in bestehende Prozesse einbetten

Das Thema Nachhaltigkeit besitzt in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft einen enormen Stellenwert. Das klare Ziel: die Ausrichtung der Wirtschaft auf das 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens. Dieser Herausforderung muss sich auch die Finanzindustrie stellen. Durch die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitspräferenzen in der Finanzberatung, eine funktionierende Product Governance, eine transparente Offenlegung und eine nachhaltige Unternehmensführung leistet sie ihren Beitrag. Ein Überblick über aktuelle und zukünftige Standards.

Sustainable Finance heißt mehr Transparenz wagen

Der Finanzindustrie kommt auf dem Weg zu einer nachhaltigen Weltwirtschaft eine (mit-)entscheidende Rolle zu, und die Finanzwirtschaft muss einen Wandel in der eigenen Unternehmenskultur einleiten beziehungsweise vollenden. Die ESG-Faktoren Environment (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung) sind in der Geschäftsstrategie zu verankern, das Produktangebot von (nachhaltigen) Finanzprodukten mit den Kundenpräferenzen abzugleichen, und nicht zuletzt ist auf Unternehmens- und Produktebene der Pflicht zur Berichterstattung nachzukommen.

Im Bereich Sustainable Finance ist jedoch auch das Risiko von Greenwashing allgegenwärtig. Dem sollen eine Reihe von Offenlegungs- und Transparenzpflichten entgegenwirken. Neben ergänzenden Vorgaben in der MiFID sind die neuen regulatorischen Vorschriften wie die Offenlegungsverordnung, EU-Taxonomie und Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) die wohl bekanntesten Vorgaben für Nachhaltigkeit. Somit nehmen auch viele Regularien auf sie Bezug, um die Wirtschaft auf Nachhaltigkeitskurs zu bringen.

MiFID – Nachhaltigkeitspräferenzen

Die Erhebung von Kundenbedürfnissen und -präferenzen ist seit August 2022 um Nachhaltigkeitspräferenzen ergänzt. Die Vorgaben ergeben sich aus der MiFID und bestehen aus drei Kategorien sowie zusätzlich der Möglichkeit, Mindestanteile in Bezug auf Nachhaltigkeit zu definieren. Die gewählten Präferenzen fließen in die Geeignetheitsprüfung im Rahmen der Anlageberatung sowie Finanzportfolioverwaltung ein. Im starken Gegensatz zur klassischen MiFID-Geeignetheitsprüfung sind auf Kundenwunsch einzelne Empfehlungen auch abweichend zu den Nachhaltigkeitspräferenzen möglich. Weiterhin ebenso möglich ist es für Kunden, keine expliziten Nachhaltigkeitspräferenzen berücksichtigen zu wollen.

MiFID – Product Governance

Die seit MiFID bekannte Zielmarktbestimmung sowohl aufseiten des Herstellers eines Produkts als auch aufseiten des Vertreibers gilt ebenfalls im Themenkontext der Nachhaltigkeit. Somit sind die erhobenen Nachhaltigkeitspräferenzen eines Kunden auch Bestandteil der Product Governance und des Zielmarktkonzepts von Hersteller und Vertreiber. Neben der Erweiterung bestehender Modellierungen zum Zielmarktabgleich sind neue Wertpapierstammdaten über bestehende oder neue Schnittstellen zu integrieren.

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