Mit dem Digital Operational Resilience Act (DORA) existieren erstmals einheitliche, sektorübergreifende Regelungen für das Management und die Minderung der IKT-Risiken bei Banken, Versicherungen, Zahlungsdienstleistern und weiteren Akteuren des Finanzsektors. Angestrebt ist eine Konsolidierung der bisherigen, uneinheitlichen nationalen Regelungen. Das tut Not, denn: Selbst zu grundlegenden Aufgaben und Anforderungen im IKT-Risikomanagement existieren unterschiedliche nationale Vorschriften. Auch sind die Aufsichtsbehörden nicht überall mit den gleichen Befugnissen ausgestattet.
Die zweijährige Umsetzungsfrist für die in DORA enthaltenen Anforderungen hat mit dem Inkrafttreten am 17. Januar 2023 begonnen. Bis Anfang 2025 müssen die betroffenen Marktteilnehmer notwendige Anpassungen ihrer IT-Organisation und -Systeme abschließen.
Hintergrund von DORA ist die inzwischen zunehmend datengetriebene Wertschöpfung in der Finanzindustrie. Zudem wollen immer mehr Akteure mithilfe von Cloudsourcing Skaleneffekte erzielen und damit ihre Cost-Income-Ratio verbessern. Die Aufsicht wird die Finanzbranche auf diesem Weg aktiv begleiten. Zugleich erkennt sie in diesen Trends Risiken, die im Ernstfall auf die gesamte Volkswirtschaft ausstrahlen können. Mit DORA hat die Aufsicht den Rahmen für das adäquate Management solcher Bedrohungsszenarien geschaffen.
“I (…) see the role of supervision as a ‘supporter’ of digitalization in the banking sector. Legislation should not raise the bar for digital innovation, nor should it overburden the financial sector; instead, it should name risks and help institutions manage these risks adequately.”
(Prof. Dr. Joachim Wuermeling, Exploring DORA – the Digital Operational Resilience Act and its impact on banks and their supervisors. Speech at the European Savings and Retail Banking Group (ESBG), 23.09.2021)