Umsetzung von ESG-Kriterien im Kreditprozess hat Fahrt aufgenommen

Die im September 2022 von der BaFin veröffentlichte 7. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement fordert explizit die Berücksichtigung von ESG-Faktoren bei der Kreditvergabe und -überwachung. Den aktuellen Umsetzungsstand bei deutschen Banken und Sparkassen im Firmenkundenbereich haben die FH Münster und die PPI AG im Rahmen der Neuauflage der Studie „Berücksichtigung von ESG-Kriterien im Kreditprozess für Firmenkunden“ untersucht. Die Studie schließt an die gleichnamige Studie aus dem Jahr 2023 an und zeigt aktuelle Entwicklungen auf.

Studie „Berücksichtigung von ESG-Kriterien im Kreditprozess für Firmenkunden“ – die wichtigsten Ergebnisse

  • Im Rahmen der Kreditentscheidung werden ESG-Risiken inzwischen bei 62 Prozent der Befragten berücksichtigt. Im Jahr davor lag der Anteil noch bei 38 Prozent.
  • Sowohl der Umsetzungsstand (Istzustand) als auch der Umfang geplanter Maßnahmen sind deutlich angestiegen.
  • Inzwischen halten allerdings zwei Drittel der Institute die Anforderungen der Aufsicht an die Berücksichtigung von ESG-Risiken für nicht ausreichend beziehungsweise nicht verständlich kommuniziert.

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Aufwendige Umsetzung

Das Thema Nachhaltigkeit dominiert einen großen Teil der gesellschaftlichen Debatten. Kein Unternehmen kann es sich leisten, ESG-Kriterien bei seinen Entscheidungen außen vor zu lassen. Dies resultiert neben gesetzlichen Anforderungen auch aus einem angepassten Kundenverhalten. Die Finanzbranche ist davon nicht ausgenommen, die 7. Novelle der MaRisk sieht eine aufsichtsrechtliche Verankerung vor. ESG-Faktoren sollen bei Kreditentscheidungen einbezogen werden.

Die Neuauflage der Studie „Berücksichtigung von ESG-Kriterien im Kreditprozess für Firmenkunden“ der FH Münster und der PPI AG beleuchtet den derzeitigen Umsetzungsstand in deutschen Kreditinstituten und zeigt aktuelle und künftige Handlungsfelder auf. Die Befragung entspricht weitestgehend der vorherigen Befragung aus dem Jahr 2023 und lässt somit wichtige Rückschlüsse auf die Entwicklung zwischen den beiden Umfragezeiträumen zu.

Im Ergebnis berücksichtigen derzeit 62 Prozent der befragten Banken und Sparkassen ESG-Risiken im Rahmen der Kreditentscheidung. Bei der letzten Befragung waren es noch 38 Prozent. Im Vergleich zur Vorjahresstudie sind sowohl der Umsetzungsstand (Istzustand) als auch der Umfang geplanter Maßnahmen deutlich angestiegen. Insgesamt zeigen die Ergebnisse, dass die Berücksichtigung von ESG-Risiken im Kreditprozess für Firmenkunden bei einem Großteil der Teilnehmer erfolgt ist. Die Banken und Sparkassen haben sich vor allem auf die Teilprozesse „Kreditentscheidung“ und „Bewertung von Sicherheiten“ fokussiert. Für die „Kreditüberwachung“ ist eine Umsetzung bei 64 Prozent der Institute geplant.

Es gibt aber auch Kritik: 65 Prozent der Institute stufen die aufsichtsrechtlichen Anforderungen als „eher zu hoch“ ein. Das in der Studie ermittelte Sentiment – abgeleitet aus den offenen Rückmeldungen – deutet auf mangelnde Akzeptanz für das Thema sowie Unverständnis für die kurzen Umsetzungsfristen bei einer Reihe von Instituten hin.

Die ganze Studie „Berücksichtigung von ESG-Kriterien im Kreditprozess für Firmenkunden“ können Sie hier herunterladen.