Konsequent und nachhaltig barrierefrei

Mit Inkrafttreten des European Accessibility Acts im Jahr 2019 und der folgenden Umsetzung in nationales Recht wurde die Inklusion auch im digitalen Bereich innerhalb der Europäischen Union deutlich vorangetrieben. Für Finanzinstitute besteht Handlungsbedarf, denn auch digitale Finanzdienstleistungen müssen künftig nach gesetzlich klar definierten Standards für Verbraucher barrierefrei gestaltet sein. Stichtag für die Umsetzung ist der 28. Juni 2025. Wir unterstützen Sie gern mit unserer Expertise bei der nutzerfreundlichen Umsetzung der rechtlichen Anforderungen. Dabei verfolgen wir einen ganzheitlichen Ansatz, um Ihr digitales Angebot für mehr Menschen zugänglich zu machen.

Digitale Barrierefreiheit wird Realität

Immer mehr Vorgänge des öffentlichen Lebens finden elektronisch statt, vom digitalen Geschäftsverkehr mit Behörden bis zum Onlinebanking. Damit diese möglichst von allen Menschen gleichermaßen genutzt werden können, haben der europäische ebenso wie der nationale Gesetzgeber in den vergangenen Jahren eine Reihe von Vorschriften zur Barrierefreiheit erlassen. Zuletzt wurden die Vorgaben aus der EU-Richtlinie 2019/882 „European Accessibility Act“ in Deutschland in nationales Recht umgesetzt, namentlich im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).

Alle Nutzer sollen sich willkommen fühlen

Der wichtige Stichtag ist der 28. Juni 2025. Ab diesem Tag müssen unter anderem digitale Finanzdienstleistungen bestimmte technische Mindeststandards erfüllen, um einen barrierefreien Zugang zu ermöglichen. Banken sollten dies aber nicht nur als Verpflichtung sehen, sondern auch als Chance. Denn eine wirklich gut umgesetzte barrierefreie digitale Präsenz kann nicht nur neue Kunden anziehen, die sich dadurch besonders wertgeschätzt fühlen, sondern trägt insbesondere auch zum Image einer Bank bei, die für eine offene und inklusive Gesellschaft steht.

Wir helfen Ihnen gern auf dem Weg zur barrierefreien digitalen Präsenz

Aber was genau müssen Sie tun, wo sind die größten Baustellen, wo sind die Standards jetzt schon erfüllt?

PPI hat ein eigenes, praxisorientiertes Vorgehensmodell entwickelt, um diese Fragen zu beantworten und Sie effizient bei der Umsetzung aller Anforderungen zur Barrierefreiheit zu unterstützen.

1. Grobe Ermittlung des Optimierungsbedarfs

Mittels unseres Quick Checks erfassen wir kosteneffizient das Grundgerüst und die wichtigsten Themencluster Ihrer digitalen Präsenz. Dies ermöglicht eine erste Analyse mit konkreten Rückschlüssen und ersten groben Aufwandsprognosen als Basis für die weiterführenden Schritte.

2. Detaillierte Prüfung aller Kundenkontaktpunkte

Unabhängig von der Art Ihrer digitalen Präsenz – sei es Webseite, App, Portal oder digitales Dokument – gewährleistet der PPI Digital Accessibility Check, dass jedes Element gemäß den relevanten Anforderungen geprüft wird. Grundlage dafür ist das BFSG, insbesondere mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) und der europäischen Norm EN 301 549. So überprüfen wir effizient jede Facette Ihrer digitalen Präsenz, dokumentieren die Ergebnisse und bereiten diese so auf, dass die Behebung von Mängeln im Anschluss sofort möglich ist. Gemeinsam mit Ihnen strukturieren wir die weitere Bearbeitung unter Einsatz unserer PPI Solution Map transparent, effizient und projektindividuell.

3. Behebung aller Schwachstellen

Wir setzen auf eine ganzheitliche Projektbegleitung und binden von Anfang an Kompetenzträger aus verschiedenen Fachbereichen bei der Behebung gefundener Schwachstellen ein. Vom Konzept über die Entwicklung bis zum abschließenden Test begleiten wir Sie durch den gesamten Projektzyklus, um sicherzustellen, dass alle im Rahmen der Untersuchung definierten Problemfelder beseitigt werden.

Können wir Sie unterstützen?

 Guido Köhler PPI AG

Guido Köhler

Senior Manager

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