Bei den regulatorischen Vorschriften zum Thema Nachhaltigkeit dominieren verständlicherweise grenzüberschreitende Regelungen wie die Ergänzung der Solvabilitätsrichtlinie der EU, Solvency II. Die dort enthaltenen Anforderungen werden durch nationale Vorstellungen ergänzt, so durch das am 20. Dezember 2019 veröffentlichte und als Orientierungshilfe gedachte Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Neben der Einbeziehung wesentlicher Risiken in die Geschäfts- und Risikostrategie und deren Berücksichtigung in der Geschäftsorganisation konzentriert sich das Papier auf die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in das eigentliche Risikomanagement, d. h. in die Prozesse zur Identifikation, zur Steuerung und zum Controlling von Risiken, insbesondere in das Own Risk and Solvency Assessment (ORSA). So sind etwa transitorische und physische Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen von Stresstests, Sensitivitäts- und Szenarioanalysen in geeigneter Weise abzubilden. Dabei ist verstärkt auf langfristige Zeithorizonte abzustellen.
Gerade im Hinblick auf den speziellen Fall von Klimawandelszenarien hat die European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA) ihre Erwartungen in einer Stellungnahme vom 19. April 2021 weiter konkretisiert: Demnach sind derartige Risiken im Rahmen des ORSA mit einer hinreichend breiten Zahl von Stresstests und Szenarioanalysen zu bewerten. Dabei sollen auch langfristige Betrachtungen bis zum Jahr 2100 einbezogen werden. Seit April 2023 hat die EIOPA begonnen, die Anwendung dieser Stellungnahme durch die nationalen Aufsichtsbehörden überwachen zu lassen.
Die immer stärkere Berücksichtigung der Klimawandelrisiken kann sich auch auf die Geschäftsstrategie der Versicherungsunternehmen auswirken. Den meisten dürfte in diesem Zusammenhang eine zumindest teilweise Neuausrichtung ins Haus stehen.
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