Insiderhandel vermeiden – die richtige Balance zwischen organisatorischen Maßnahmen und zielgerichtetem Technologieeinsatz finden

Funktionierende Wertpapiermärkte bilden das Rückgrat für Innovation und Wachstum auf dem Finanzmarkt. Ziel der Neufassung der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) aus dem Jahr 2016 ist es, die Integrität der Wertpapiermärkte durch mehr Transparenz zu fördern und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Märkte zu stärken. Marktmanipulation und Insiderhandel stellen die größten Gefahren für einen transparenten und vertrauenswürdigen Wertpapierhandel dar.

Marktmissbrauchsverordnung soll Manipulationen einen Riegel vorschieben

Mit dem Regelungsansatz der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) und der Marktmissbrauchsrichtlinie (MAD) werden Kernbereiche wie Marktmanipulation und Insiderhandel europaweit einheitlich geregelt. Zahlreiche Finanzmarktakteure unterliegen den entsprechenden Überwachungsregelungen. Neben Emittenten und Personen, die mit Finanzinstrumenten oder Warenderivaten handeln, sind ebenso Personen hiervon betroffen, die Aufträge über den Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten ausführen.

Mit der Markets in Crypto-Assets Regulations (MiCAR) unterliegen nun auch zum Handel zugelassene Kryptowerte dem Verbot von Insidergeschäften und Marktmanipulation. Hierfür wurden in der MiCAR eigens spezifische Überwachungsregelungen festgelegt.

Bußgeld- und Strafvorschriften wurden durch die MAD in nationales Recht umgesetzt und deutlich verschärft. Resultat ist eine Bußgeldhöhe bis zur dreifachen Höhe der durch Verstöße erzielten Gewinne oder vermiedenen Verluste.

Diese Vorgaben müssen Kreditinstitute beachten:

  • Bereits der Versuch einer Marktmanipulation ist strafbar, womit eine Überwachung auch nicht ausgeführter Wertpapieraufträge erforderlich ist.
  • Es gilt die Pflicht zur automatisierten Überwachung verbotener Spielarten wie etwa Wash Trades, Improper Matched Orders, Pump & Dump oder Ping Orders.
  • Der Anwendungsbereich umfasst neben traditionellen Handelsplätzen auch multilaterale und organisierte Handelssysteme (MTFs und OTFs).
  • Beim Führen von Insiderlisten und deren Inhalten sind viele zusätzliche Informationen zu berücksichtigen, etwa private und dienstliche Telefonnummern, die vollständige Privatanschrift sowie weitere persönliche Angaben.
  • Auch Änderungen bei Eigengeschäften von Führungspersonen, sogenannte Manager‘s Transactions – ehemals Director‘s Dealings – müssen dokumentiert werden.
  • Insiderinformationen unterliegen der Pflicht zur Offenlegung, beispielsweise durch eine Ad-hoc-Nachricht.
  • Marktsondierungen sind hierbei ebenfalls zu berücksichtigen.

Unsere Leistungen im Überblick

PPI unterstützt Sie in allen Bereichen der Erarbeitung eines geeigneten Vorgehens zur Umsetzung der Pflichten, die aus den Vorgaben der Marktmissbrauchsverordnung resultieren: von der GAP-Analyse bis zum Review der getroffenen Maßnahmen. Dabei geht es insbesondere darum, sämtliche Anforderungen aufzunehmen, die GAPs zu identifizieren sowie die notwendigen Änderungen der betroffenen Prozesse und IT-Systeme festzulegen und zu implementieren. Gerne analysieren wir gemeinsam mit Ihnen die Parametereinstellungen Ihres IT-Systems für das automatisierte Monitoring. Darüber hinaus stehen wir Ihnen auch bei späteren Prozessschritten zur Seite. Unsere Mitarbeitenden besitzen langjährige Expertise in der Umsetzung der Marktmissbrauchsverordnung und anderer Maßnahmen gegen Marktmanipulation und Insiderhandel. Zudem verfügen sie über tiefgreifende Kenntnisse des einschlägigen Softwaremarktes.

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 Sandra Reinhard PPI AG

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